Die Gegenwart

Corona-Update 07.05.2020: Kombination aus Präsenzunterricht und online-Lernen bis zu den Sommerferien / Notbetreuung wird weiter angeboten / Antrag hier

Die Notbetreuungsgruppen laufen weiter. Der Kreis der anspruchsberechtigten Berufsgruppen wurde erweitert und umfasst jetzt nicht nur sehr viel mehr Berufsgruppen, sondern auch ausnahmslos alle berufstätigen alleinerziehenden Eltern.

Für gemeinsam erziehende Eltern gilt weiterhin die folgende Liste systemrelevanter Berufe:
[extern]Liste der berechtigten Berufe ab 23.04.2020

Alleinerziehende Eltern müssen nur berufstätig sein, egal in welchem Beruf.

Und ganz wichtig: Verwenden Sie den folgenden neuen Antrag, wenn Sie Ihr Kind für die Notbetreuung anmelden wollen:

Download: [extern]Antrag auf Notbetreuung

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