Die Notbetreuungsgruppen laufen weiter. Der Kreis der anspruchsberechtigten Berufsgruppen wurde erweitert und umfasst jetzt nicht nur sehr viel mehr Berufsgruppen, sondern auch ausnahmslos alle berufstätigen alleinerziehenden Eltern.
Für gemeinsam erziehende Eltern gilt weiterhin die folgende Liste systemrelevanter Berufe:
Liste der berechtigten Berufe ab 23.04.2020
Alleinerziehende Eltern müssen nur berufstätig sein, egal in welchem Beruf.
Und ganz wichtig: Verwenden Sie den folgenden neuen Antrag, wenn Sie Ihr Kind für die Notbetreuung anmelden wollen:
Download: Antrag auf Notbetreuung