Corona Virus

In NRW gilt die Schulpflicht ... auch wenn sich Eltern vor einer Ansteckung ihrer Kinder durch das Coronavirus fürchten. Das hat das Schulministerium in einer Rundmail vom 27.02.20 noch einmal deutlich gemacht.

(© pixabay/TheDigitalArtist)

Wenn Sie als Eltern Ihr Kind aus diesem Grund nicht in die Schule schicken wollen, müssen Sie die Schule schriftlich informieren. Wir empfehlen in diesen Fällen zwingend eine Rücksprache mit Ihrem Arzt.

Selbstverständlich steht die Schule mit den zuständigen Gesundheitsämtern im engen Kontakt. Gemeinsam mit dem Kreisgesundheitsamt würden wir im Fall der Fälle auch entscheiden, welche Maßnahmen zu treffen sind. Ihr Ansprechpartner bleibt dabei immer die Schulleitung.

Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung einer Ansteckung ist die Einhaltung aller Ihnen inzwischen hinlänglich bekannten Hygieneregeln, mit denen man auch die Ansteckung mit einer Erkältung/Grippe verhindern kann. Dazu gehört auch und vor allem sorgfältiges und regelmäßiges Händewaschen.

Ergänzend sei noch auf die Informationen auf der Website des [extern]Schulministerum NRW zum Coronavirus hingewiesen.

Und schließlich auf das unten angehängte allgemeines Merkblatt zum Coronavirus, dessen Inhalt (Stand 03.03.2020) wir Ihnen genauso ans Herz legen möchten wie die Website der "[extern]Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung", auf der die Informationen bei Veränderung der Lage stets aktualsiert werden.

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