Mit Ihnen zusammen –

für Ihre Kinder

Anmeldung und Aufnahme

Beginn der Schulpflicht

In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.

Anmeldung an der Schule

Bis zum 15. November eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Wenn ein Kind schulpflichtig wird, erhalten Sie als Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt der Stadt Monheim. Darin werden sie gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Eltern sollten ihr Kind zur Anmeldung mitnehmen.

Ausnahmslos alle Klassen der Schule am Lerchenweg sind Ganztagsklassen. Bitte beachten Sie [intern]„Häufig gestellten Fragen" (FAQ) auf dieser Seite.

Tag der Offenen Tür

Im Oktober eines Jahres laden wir Sie an einem Samstag-Vormittag zu einem "Tag der Offenen Tür" ein. So haben Sie als Eltern die Möglichkeit, sich ein Bild vom Angebot der Schule am Lerchenweg machen zu können. Auch Ihr Kind lernt auf diese Art und Weise "seine" mögliche neue Schule schon ein wenig kennen.

Den aktuellen Termin finden Sie auf dieser Homepage unter [intern]„Termine".

Aufnahmeentscheidung

Die Anmeldung an der Schule am Lerchenweg bedeutet noch nicht automatisch, dass Ihr Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleitung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.

Die Aufnahmeentscheidung aller Grundschulen in Monheim fällt in der Regel Anfang Februar eines jeden Jahres. Sie werden per Post über die Entscheidung informiert.

 

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