Beginn der Schulpflicht
In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Anmeldung an der Schule
Bis zum 15. November eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Wenn ein Kind schulpflichtig wird, erhalten Sie als Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt der Stadt Monheim. Darin werden sie gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Eltern sollten ihr Kind zur Anmeldung mitnehmen. Die aktuellen Termine zur Schulanmeldung im November finden Sie auf dieser Homepage unter „Termine". Für Ihren persönlichen Anmeldetermin vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 02173 951 4810. Wir bieten Termine am 11.11.2024 von 8-12 Uhr, am 12.11.2024 von 8-18 Uhr und am 13.11.2024 von 8-12 Uhr an.
Ausnahmslos alle Klassen der Schule am Lerchenweg sind Ganztagsklassen. Bitte beachten Sie „Häufig gestellten Fragen" (FAQ) auf dieser Seite.
Tag der Offenen Tür
Im Oktober laden wir Sie zu unseren Tagen der offenen Tür ein. So haben Sie als Eltern die Möglichkeit, sich ein Bild von der Schule am Lerchenweg zu machen. Auch Ihr Kind ist herzlich eingeladen, uns an diesen Tagen im Unterricht zu besuchen und die Schule kennen zu lernen.
Zusätzlich zum Unterrichtsbesuch (08.10.2024 von 8.30-10 Uhr und am 10.10.2024 von 10.30-12 Uhr) bieten wir einen Elternabend (07.10.2024 um 18 Uhr im Foyer der Schule) und eine Beratungszeit (08.10.2024 von 10-12 Uhr) an.
Die aktuellen Termine im Oktober finden Sie auf dieser Homepage unter „Termine".
Aufnahmeentscheidung
Die Anmeldung an der Schule am Lerchenweg bedeutet noch nicht automatisch, dass Ihr Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleitung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.
Die Aufnahmeentscheidung aller Grundschulen in Monheim fällt in der Regel Anfang Februar eines jeden Jahres. Sie werden per Post über die Entscheidung informiert.