Notbetreuung - Teilnahmeberechtigung

Inzwischen hat das „Ministerium für Arbeit, Gesundes und Soziales“ die Gruppe derer genauer beschrieben, für die ab Mittwoch, den 18.03.2020 eine Notbetreuung in der Schule aufrechterhalten werden soll.

Grundsätzlich gilt für ausnahmslos alle Eltern, zunächst alle sinnvollen privaten Betreuungsmöglichkeiten zu prüfen, um die Anzahl der Kinder selbst in der Notbetreuung so gering wie möglich zu halten. Oma und Opa kommen als Corona-Risikogruppe dafür jedoch nicht in Betracht.

Wörtlich beschreibt das Ministerium die Teilnahmeberechtigten für die Notbetreuung wie folgt:

Schlüsselpersonen … sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung  und der zentralen Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

Dazu zählen im Besonderen:

Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von der Kindern der vorgenannten Personengruppen ist durch schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten gegenüber der Schulleitung nachzuweisen.“

Auch Lehrkräfte und Erzieherinnen sowie alle weiteren Berufsgruppen, die zur Durchführung dieser Notbetreuungsmaßnahmen herangezogen werden, gehören zu dieser Personengruppe.

Wichtig:

Wie schon am Freitag vorab über die schulische Website vermittelt, erwarte ich Ihre entsprechenden Anmeldungen für unsere Planungen sobald wie möglich vorab über das [intern]Kontaktformular unserer Schul-Website.

Den Nachweis Ihres Arbeitgebers müssen Sie bis zum Beginn der Notbetreuung am kommenden Mittwoch vorlegen. Ansonsten bin ich gezwungen, Ihr Kind wieder nach Hause zu schicken!

Stand heute gehe ich davon aus, dass sich diese Regelung auch auf die Osterferien beziehen wird. Die bisher vorliegenden Anmeldungen für die Ferienbetreuung sind damit hinfällig.

Für die Halbtagsklasse 4c gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend, nur dass die Notbetreuung in den kommenden drei Wochen bis zu den Osterferien lediglich den normalen Rahmen der Unterrichtszeit umfasst und in den Ferien gar nicht angeboten wird.

Bei Fragen: Kontaktieren Sie die Schule bitte per eMail bzw. über das Kontaktformular, da ich davon ausgehe, dass die Telefonleitungen in der Schule morgen früh überlastet sein werden.

Wie gewohnt: Bleiben Sie gelassen

Achim Nöhles
Schulleiter

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